Wie fußgängerunfreundlich (und auch Radfahrer-unfreundlich) die Stuttgarter Straßen sind merkt man als regelmäßiger Fußgänger/ Radfahrer schon gar nicht mehr, da man sich aufgrund dieses Dauerzustandes praktisch daran gewöhnt hat.
Beispiel Rotebühlstraße: Die Naturfreunde Stuttgart Ortsgruppe West haben die Kreuzung Schwabstraße und Rotebühlstraße als fußgängerunfreundlich bezeichnet und beim Bezirksbeirat angeregt, dass dort ein vierter Fußgängerüberweg mit Ampeln eingerichtet wird. Bisher muss der Fußgänger auf der Schwabstraße in südöstlicher Richtung entweder die Unterführung benutzen oder über drei Ampeln gehen, da die vierte Ampel über die Rotebühlstraße fehlt. Der Bezirksbeirat West hat nun einstimmig verabschiedet, dass hier eine vierte Ampel gebaut werden soll. Ob dies jetzt allerdings auch tatsächlich so ausgeführt wird, hängt vom Umwelt- und Technikausschuss ab und ob das Geld genehmigt wird.
Weiteres Beispiel: Vorrangschaltung für die SSB: An vielen Bus- und Stadtbahnstationen wurde eine Vorrangschaltung für die SSB eingerichtet. Das ist auch gut so um dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem anderen Verkehr zu geben. Allerdings ist es an vielen Bushaltestellen so, dass mit den Bussen auch der übrige Verkehr Vorrang hat, da Busspuren fehlen. Außerdem registrieren die Ampeln die Busse zu früh und halten dann die Fahrbahn für lange Zeit auf Grün. Die Autofahrer freut es, der Fußgänger muss warten. An der Haltestelle Friedenstraße (ehemals Landhausstraße 43, Linie 42) registriert die Ampel den Bus beispielsweise schon auf dem Kernerplatz. Bei hohem Fahrgastaufkommen muss der Bus dann aber an der Haltestelle so lang warten, dass bei Abfahrt meist gerade die zeitliche Frist der Grünphase für die Fahrbahn abgelaufen ist und die Fußgänger doch vor dem Bus Grün bekommen. Die Vorrangschaltung stellt sich hier also selbst ein Bein. Der wartende Fußgänger dagegen hält sich oftmals nicht an das Rot der Fußgängerampel und rennt über die Fahrbahn. Insbesondere dann, wenn der Bus noch erreicht werden soll.
Ähnliches gilt zum Beispiel auch für den Charlottenplatz, hier fehlen ebenfalls geeignete Busspuren und Sonderregelungen für den ÖPNV. Wenn zwei Busse nacheinander über den Charlottenplatz fahren, dann bekommen die Abbieger (Busse und Autos) in Richtung Charlottenstraße zweimal Grün ohne dass dazwischen die Fußgänger in Richtung Stadtmuseum/ Konrad-Adenauer-Straße Grün bekämen. Auch hier freut sich der Autofahrer, die Fußgänger dagegen müssen warten oder versuchen bei Rot über die Straße zu laufen.
Beispiel Hauptstätter Straße: Die Hauptstätter Straße am Rathaus zu überqueren erfordert viel Zeit. Jede einzelne der vier Fahrbahnen wird nacheinander auf Grün geschaltet, ein Überqueren in einem Zug (alle Fahrbahnen gleichzeitig auf Grün) ist nicht möglich. Auch hier hat das Auto Vorrang. Dies wurde bereits im Jahr 2013 beim Walk21 bemängelt, geändert hat sich bisher nichts.
Beispiel Gebhard-Müller-Platz: Auch hier ist ein Überqueren der Fahrbahnen in einem Zug nicht möglich.
Beispiel Arnulf-Klett-Platz: Hier ist ein Überqueren der Fahrbahn für den Fußgänger überhaupt nicht vorgesehen. Es gibt auf dem ganzen Platz keine einzige oberirdische Ampelanlage. Man muss die Unterführung durch die langen Tunnel der Haltestelle benutzen oder einen weiten Umweg über die Kronenstraße gehen. So stellen sich Stadtplaner die autogerechte Stadt vor, der Fußgänger (und alles andere Störende wie beispielsweise die Straßenbahn) verschwindet einfach im Untergrund, das Auto verbleibt an der Oberfläche (besonders krasses Beispiel – allerdings aus Frankfurt a. M. – waren die Pläne für ein 4-geschossiges Bauwerk unter bzw. über der Kreuzung Adickesallee und Eschenheimer Landstraße. Von unten nach oben waren geplant: ein Straßenbahntunnel, darüber um 90° versetzt den Straßenbahntunnel kreuzend ein Autotunnel, darüber ebenerdig wiederum den Tunnel kreuzend die Straße und darüber eine aufgeständerte Hochautobahn wiederum kreuzend zur Straße. Realisiert wurde davon 1968 nur der Straßenbahntunnel und ein kurzes Teilstück des Autotunnels, der heute als Fußgängerunterführung genutzt wird. Also auch wenn der Bau nicht verwirklicht wurde, der Fußgänger ist trotzdem zurückgedrängt worden). Die Verlegung der Straßenbahnen („Tram“) unter die Erde ist kein Projekt zur Verbesserung des ÖPNV sondern eines der Autolobby, die den störenden Straßenbahnverkehr von den Autos und den Straßen fernhalten will (Quelle: Klaus Gietinger 2010 und BUND).
Beispiel Baustellen: Die Ständer für die blauen Rohre des GWM stehen oftmals auf dem Fußweg, zum Beispiel Sängerstraße oder Urbanstraße. Auch Kanalrohre oder die Telefon- und Kommunnikationsleitungen werden in der Regel unter dem Bürgersteig verlegt, Arbeiten daran erfordern dann eine Sperrung desselben. Bei kleineren Baustellen auf dem Bürgersteig wird oft keine Sperrung der Parkstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet, damit dem Fußgänger ein ausreichend breiter Weg zur Verfügung steht, stattdessen wird auf den gegenüberliegenden Weg verwiesen.
Das Auto hat Vorrang, der Fußgänger muss zurückweichen und kann drumherum laufen.