Kein Raum für Radfahrer


Fritz Kuhn in seinem Wahlprogramm zur OB-Wahl im Jahr 2013:

schnellen Ausbau der Radwege, zu einem richtigen Netzwerk ohne Lücken. Das Fahrrad muss gleichwertig zum Auto behandelt werden.

In seiner Antrittsrede sprach er dann außerdem noch von

20% weniger Straßenverkehr in der Innenstadt.

Die angekündigte Maßnahme, die letzten kostenlosen knapp 200 Innenstadtparkplätze auf einheitliche 3,70 € pro Stunde umzustellen wird umgesetzt. Andere Wahlversprechen konnte er aber bis jetzt (fast 2 Jahre!) nicht umsetzen. So ist der Ausbau des Fahrradwegenetzes immer noch Stückwerk. Es gibt zwar Leuchtturmprojekte, wie den Ausbau des Radwegs auf der Waiblinger Straße (der übrigens als Ausgleichs- und Rückbaumaßnahme zur B14 schon seit vielen Jahren versprochen war aber nie umgesetzt wurde) oder die elektrisch angetriebenen Fahrräder der Bahn, die in der Innenstadt an mehreren Punkten ausgeliehen werden können.

Was allerdings die Reduzierung des Straßenverkehrs angeht ist zumindest die Zahl der zugelassenen PKW in Stuttgart absolut gestiegen. 2012 waren es noch 322.891, 2013 schon 326.438. die Zahl der PKW hat dabei um rund 2500 zugenommen, die der LKW um 500, hinzu kommen noch 600 motorisierte Zweiräder (Quelle der Zahlen). Was die Zahl der Verkehrsbewegungen angeht gibt es keine aktuellen Zahlen, der letzte Stand ist aus dem Jahr 2012.

Aber im Alltag nützen diese Leuchtturmprojekte im Radwegenetz wenig. Es ist im Gegenteil festzustellen, dass dem Radfahrer kaum Raum zugestanden wird. Er muss sich an vielen Stellen in Stuttgart den Verkehrsraum Straße mit dem Autofahrer teilen oder kann sich den Fußweg mit dem Fußgänger teilen. Es besteht zwar für Fahrradfahrer über 12 Jahren keine Pflicht einen freigegeben Fußweg zu benutzen (Fahrradfahrer unter 12 Jahre müssen den Fußweg benutzen, auch wenn dieser nicht freigegeben ist), wer allerdings zusammen mit Kindern auf dem Rad unterwegs ist, kommt schnell in ein Dilemma. Wenn nämlich die Erwachsenen auf der Straße fahren müssen, das Kind aber auf dem Fußweg fahren muss, kann es im Fall eines Unfalls zu Problemen bei der Haftungsfrage kommen, insbesondere dann, wenn der Fußweg nicht direkt neben der Fahrbahn liegt. Der Vater oder die Mutter können dann nämlich nicht mehr unbedingt sofort eingreifen um den Unfall zu verhindern. Die Rechtslage ist hier unklar wer haften muss oder ob ein Elternteil mit dem Kind auf dem Fußweg fahren darf. Das ist aber kein originär Stuttgarter Problem, trotzdem sei dieser Hinweis hier erwähnt.

Aber auch wer legal auf dem Fußweg fährt, kommt leicht in ein Dilemma.

Wegstrecken mit für Radfahrer freigegebene Fußwege: Im Feuerbach auf der Stuttgarter Straße Fahrtrichtung Pragsattel ab der ALDI-Ausfahrt ist die Benutzung des Fußwegs durch (erwachsene) Radfahrer freigegeben. Diese Regelung endet erst an der Haltestelle Pragsattel an der Zufahrt zum Leibfriedschen Garten/ Rosensteinpark. Streckenweise ist dieser Weg sogar für Fahrradfahrer in Gegenrichtung freigegeben. Auch in Bad Cannstatt dürfen Fahrradfahrer auf der „falschen“ Gehwegseite fahren und zwar auf der König-Karl-Straße zwischen Kleemannstraße und Mercedesstraße.

Bild 23: König-Karl-Straße linke Seite

Bild 23: König-Karl-Straße linke Seite

Die Eisenbahnunterführung ist eigentlich eine Schiebestrecke, aber es hält sich kaum jemand daran.

Bild 22: Linke Seite (von Bad Cannstatt aus gesehen) der König-Karl-Straße

Bild 22: Linke Seite (von Bad Cannstatt aus gesehen) der König-Karl-Straße

Auch auf der eigentlich richtigen Fahrbahnseite der König-Karl-Straße oder in der Wilhelmstraße ist die Benutzung des Gehweges freigegeben, siehe hier in der Bildergalerie am Ende des Artikels.

Weitere Stellen: mehrere Strecken in der Stresemannstraße und Am Kochenhof rund um die Killesberghöhe oder der neue Fußgängerüberweg vom Hauptbahnhof zur Königstraße. Hier kommt sogar noch hinzu, dass die Beschilderung unlogisch, ja sogar widersprüchlich ist, denn die Königstraße ist Fußgängerzone und der Fußweg an der Bushaltestelle ist stark von Fußgängern frequentiert und damit nicht durch Radfahrer befahrbar.

Aber auch reguläre Radwege können zu brenzligen Situationen führen. Die Situation in der Seelbergstraße in Bad Cannstatt ist sogar gefährlich, da hier der Autofahrer beim Abbiegen auf Radfahrer aus mehreren Richtungen gleichzeitig achten muss.

Zugestellte Radwege oder Ausfahrten sind da noch relativ harmlos.

Wirkliche Verbesserung bringt nur ein Gesamtverkehrskonzept, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt berücksichtigt wurden. Der heutige Straßenraum ist nach dem 2. Weltkrieg für Autos gestaltet worden, die früher kleiner waren als heutige Modelle. Siehe beispielsweise die äußerst engen Verhältnisse in der oberen Hauptstätter Straße zwischen Heslacher Tunnel und Österreichischem Platz. Die Hauptstätter Straße ist hier so eng, dass es gerade mal für vier Spuren und zwei schmale Fußwege reicht. Und weil gerade die LKW hier sehr knapp am Fahrbahnrand fahren müssen wurden auf dem Fußweg Betonwände als Spritzschutz bei Regen aufgestellt. Deswegen sollte man als Radfahrer besser die parallel verlaufende Tübinger Straße oder Heusteigstraße benutzen.

Dabei können bereits einfache Regelungen eine deutliche Verbesserung bewirken.

  • Änderung der Ampelschaltung an Kreuzungen mit baulich getrennten Radwegen, so dass Radfahrer nicht mehr gemeinsam mit Autofahrern grün bekommen. Das verhindert Abbiegeunfälle, insbesondere bei Rechtsabbiegern mit von vorne kommenden, auf der „falschen“ Fahrbahnseite fahrenden Radfahrern, was in Stuttgart aber an vielen Stellen, wie oben beschrieben, freigegeben ist. Das gilt natürlich auch für auf der richtigen Seite fahrende Radfahrer, die mit unachtsamen Linksabbiegern kollidieren können. Diese Maßnahme kann die Stadt in Eigenregie umsetzen.
  • Die Länge mancher Ampelphase oder das Überqueren großer Kreuzungen ist ausschließlich an den Autoverkehr angepasst. Fußgänger haben sich unterzuordnen und das Knöpfen zu drücken, Radfahrer bekommen entweder mit den Autofahrern Grün oder kurzfristig zwischen den Phasen. So zum Beispiel auf dem Charlottenplatz. Das Überqueren in einem Zug ist hier nicht möglich, egal in welche Richtung. Lediglich auf der Straßenseite Richtung Planie wurde ein Fahrradstreifen mit eigener Phase eingerichtet, die allerdings sehr kurz ist. Um auf diese Spur zu gelangen muss man aber erst einmal ein kurzes Stück über den Fußweg radeln und dabei Fußgänger beachten, die die Haltestelle ansteuern. In Gegenrichtung wurde auf dem Fußweg ein Streifen abgetrennt, hier ist kein Durchfahren in einem Zug möglich (siehe Artikel oben). Das gilt ebenso für alle anderen großen Plätze in Stuttgart. Am Pragsattel von Feuerbach Fahrtrichtung Rosenstein muss man sich sogar auf einer schmalen Verkehrsinsel aufstellen und auf Grün der Autospur warten um die Kreuzung vollständig zu queren. Am Neckartor ist die Regelung der Ampelphase gut gemeint, aber nicht praktikabel umgesetzt.
  • Der Grüne Pfeil für Radfahrer ermöglicht das Abbiegen oder die Weiterfahrt bei Rot, solange er auf der rechten Seite einen Bordstein unter der Pedale hat und solange der Verkehr es zulässt. In Frankreich heißt dieser Pfeil „gelber Pfeil“. Diese Maßnahme bedarf eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und muss durch den Bundesverkehrsminister erteilt werden.
  • Deutliche Hinweise zum richtigen Verhalten, zum Beispiel beim Überholen, ebenfalls nach französischem Vorbild. Die Regel zum Abstand beim Überholen ist in der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Ob das Aufstellen eines solchen Schildes allerdings einer Änderung der Straßenverkehrsordnung erfordert, ist nicht bekannt. Es gibt aber auch Fahrradkleidung mit entsprechenden Symbolen.
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4 Antworten zu “Kein Raum für Radfahrer

  1. … wie ich aus zuverlässigen Quellen gehört habe, sollen definitv jedes Jahr 20 mtr. Radweg in Stuttgart dazukommen ! Das ist doch was..! mfg, Jens Loewe

  2. Pingback: Akzeptanz für Radfahrer? | Neckartor Bürgerinitiative

  3. Pingback: Gleiches Recht für Alle! | Neckartor Bürgerinitiative

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