Schlagwort-Archive: EU-Kommission

Umweltinitiativen fordern Rücktritt von FDP-Fraktionssprecher Rülke


Öffentliches Anschreiben an den Fraktionsvorsitzenden der FDP, Herrn Dr. Rülke
Forderung des Rücktritts von Herrn Fraktionssprecher Rülke wegen seines Angriffs auf den Rechtsstaat –
Grundlage: 67. Sitzung des Landtags Baden-Württemberg am 18. Juli 2018, Debatte zum Fahrverbot

Ihre Rede als Fraktionssprecher der FDP/DVP am 18.7. ist das Lehrbeispiel einer politischen Rede, die viel Polemik aber wenig sachliche Substanz bot [Anmerkung BI Neckartor: Der Stuttgarter Fahrverbots-Richter habe „Allmachtsfantasien“]. Wie in der Politik leider üblich, wurde von der eigenen Verantwortung abgelenkt, wichtige Fakten unterschlagen, die eigentlichen Probleme nicht benannt – dafür versucht der Öffentlichkeit einen Sündenbock zu benennen. Weiterlesen

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Pressespiegel


Die Westdeutsche Zeitung schreibt über den Untersuchungsausschuss zum Dieselgate-Skandal, vor dem Merkel aussagen musste. Ihr Fazit: Deutschland hat keinen Skandal, den hat VW und die deutsche Regierung hat alles unter Kontrolle.
http://www.wz.de/home/wirtschaft/merkel-erfuhr-erst-aus-medien-von-vw-skandal-1.2392712

Die Eu-Kommission rät Deutschland zu Fahrverboten.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.luftschadstoffe-eu-raet-deutschland-zu-fahrverboten.d4a881fb-69ec-45c0-8679-bdd1b95b9645.html

Auch wenn die Luft jetzt sauberer wird, die Grenzwerte werden weiter sinken müssen und damit bleibt das Problem bestehen.
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.werden-grenzwerte-bald-weiter-gesenkt-das-feinstaub-problem-bleibt-stuttgart-erhalten.7d9efa89-0ecb-42b7-9696-8f303c2de384.html

Die Polizei in Baden-Württemberg sieht sich außer Stand, die kommenden Fahrverbote zu kontrollieren.
https://ecomento.tv/2017/03/09/polizei-ba-wue-nicht-in-der-lage-diesel-fahrverbote-zu-ueberwachen/

SWR/ StZ-Umfrage: Mehrheit für Fahrverbote http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.ergebnisse-und-reaktionen-auf-feinstaub-umfrage-mehrheit-befuerwortet-diesel-fahrverbote.ae8b9c93-f2ef-4986-bc48-111a07b78a9b.html

Trotz Feinstaubalarm werden weiterhin Bäume für S21 gefällt:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.stuttgart-21-bahn-faehrt-knapp-unterm-juchti-durch.363bdf77-fff8-423d-acd6-b9ed0f2009f2.html

Internationale Presse:

Manila, Philippinen: http://www.wheninmanila.com/citizens-of-pia-wurtzbachs-german-home-town-just-filed-a-criminal-complaint-against-their-mayor-over-air-pollution/

Italien: http://www.vita.it/it/article/2017/03/06/se-i-cittadini-fanno-causa-al-sindaco-per-linquinamento/142674/

Großbritannien: https://www.theguardian.com/cities/2017/mar/02/stuttgart-residents-sue-mayor-bodily-harm-air-pollution?CMP=share_btn_tw#img-3

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Nur 2 Monate


FAZ vom 15.02.2017: Wegen anhaltend starker Luftverschmutzung hat die EU-Kommission Deutschland abgemahnt. … 2003 waren anhaltend hohe Stickstoffdioxid-Konzentrationen nach Angaben der EU-Kommission für knapp 70.000 vorzeitige Todesfälle in Europa verantwortlich. … Die Länder haben nun zwei Monate Zeit, die Forderungen der EU-Kommission umzusetzen. Falls sie dies nicht tun, kann die Behörde sie danach auch vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Am Ende drohen auch Bußgelder.

Siehe auch diesen Artikel der TAZ.

Anstatt sich konstruktiv mit dem Problem zu befassen, verfällt die Stuttgarter eu-kCDU in alte Denkmuster und beantragt, den Feinstaubalarm abzuschaffen und betont, dass die Luft derzeit so sauber ist wie noch nie. Auch OB Kuhn verweist auf die Bemühungen der Stadt und sieht vor allem die Erfolge.

BI Neckartor und Fuss e.V. erstatten Anzeige


Die BI Neckartor und die Stuttgarter Ortsgruppe des Fuss e.V. Deutschland haben heute Anzeige gegen Fritz Kuhn und Wolfgang Reimer erstattet.

Stuttgart, den 23.01.2017

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart und Wolfgang Reimer, Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge (StGB. § 227) und wegen des Verdachts auf Unterlassene Hilfeleistung (StGB § 323 c)

wegen Unterlassung der Umsetzung des § 45, 1. Absatz 3, StVO § 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einhaltung der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
(Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) ist seit 2011 verbindlich.

Es ist vor allem der Straßenverkehr der Feinstaub verursacht. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen sterben.

Feinstaub wird in erster Linie durch den Menschen erzeugt. In Ballungsgebieten ist die Quelle der winzigen, in der Luft schwebenden und gesundheitsschädlichen Teilchen vor allem der Straßenverkehr.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes gingen von 2007 bis 2013 allein in Deutschland im Durchschnitt jährlich rund 46 000 Todesfälle auf die Belastung mit Feinstaub zurück. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge treten bei einer hohen Konzentration von Feinstaub verstärkt Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen auf – wie zum Beispiel Lungenkrebs.

Die beiden Angezeigten tun in ihren Funktionen als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart nicht alles in ihrer Macht stehende, um die oben genannte EU-Richtlinie umzusetzen und damit die Gesundheit der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Zeitraum vom 18.01.2017 bis heute, 23.01.2017, haben die Schadstoffwerte in ganz Stuttgart eine Dimension (Überschreitung der Grenzwerte) erreicht, die von Experten als „besorgniserregend“ bezeichnet wird, ohne dass die Angezeigten geeignete Maßnahmen ergreifen, diesen Zustand zu beenden.

Die Überschreitung der Grenzwerte bedeutet an sich schon, dass die betreffende
Kommune ihre EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat und daher die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um rasch Abhilfe zu schaffen (Artikel 23 EU-Luftqualitätsrichtlinie). Es gibt hier eine Ergebnisverpflichtung.

Aus diesem Grunde ist in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgesehen, dass die Kommunen „geeignete Maßnahmen“ treffen müssen, um den Zeitraum der
Grenzwertüberschreitung „so kurz wie möglich“ zu halten, damit die vom Gesetzgeber festgesetzten Grenzwerte so rasch wie möglich eingehalten werden können. Eine Kommune, die in dieser Situation keine geeigneten Maßnahmen vorsieht oder durchführt, hat die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt. Herr Kuhn und Herr Reimer haben die gesetzliche Pflicht, die Bevölkerung von Stuttgart vor den Gefahren der Luftverschmutzung zu schützen. Sie haben die gesetzliche Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der seit Wochen praktizierte, so genannte Feinstaubalarm ist keine geeignete Maßnahme, das Ziel einer Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Stuttgarter Umweltverbände haben vor Einsatz dieser Maßnahme auf dessen inakzeptable Schwächen hingewiesen. Im Übrigen hat die EU Kommission in der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der unzulässigen und fortgesetzten Überschreitung der Grenzwerte klargestellt, dass sie Maßnahmen, die auf
freiwillige Verhaltensveränderung basieren, nicht akzeptiert.

Es gibt auf Grundlage des § 45, 1. Absatz 3, StVO genügend rechtliche Handhabe, um z.B. durch Fahrverbote die Atemluft der Stuttgarterinnen und Stuttgarter sofort zu verbessern. Fahrverbote werden von der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg bis 2018 ausgeschlossen. Dies schädigt fortgesetzt die Gesundheit aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Gesundheit der Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus dem Umland nach Stuttgart trotz Feinstaubalarms einfahren. Wir bitten Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und uns über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Das ganze als PDF: strafanzeige_fuer_presse

Presse: Anwohner erstatten Anzeige gegen Fritz Kuhn.

Thomas Bareiß von der CDU im Bundestag wirft Stadt und Land eine „durchschaubare Taktik“ in der Feinstaubdebatte vor. Fahrverbote würden der Autoindustrie schaden.

 

Neues von Dieselgate, Presseschau


Eine kleine Presseschau zum Dieselgate-Skandal.

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Unsere Antwort an den Verkehrsminister


Das ist unsere Antwort auf den Brief von Verkehrsminister Hermann, der seinerseits unsere Forderungen von November 2015 beantwortete.

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 18. Januar 2016.

Ihr unermüdlicher Einsatz für die Verbesserung der Luftqualität in Baden-Württemberg, besonders im Großraum Stuttgart, verdient Respekt. Die verkehrspolitischen Fehlleistungen zahlreicher Vorgängerregierungen sind eine schwere Bürde für das erklärte Ziel einer umweltverträglichen Mobilität. Wir begrüßen die von Ihnen in diesem Zusammenhang beschriebenen und zum Teil schon umgesetzten Maßnahmen.

Beim Thema „Fahrverbote“ aber scheinen wir aneinander vorbeizureden. Bei der Abwehr von Grenzwertüberschreitungen bei den Luftschadstoffen haben Sie keinen zeitlichen Spielraum mehr. Die betroffenen Menschen müssen durch sofort wirksame Maßnahmen geschützt werden. Da ein geregeltes Fahrverbot die einzige, wirksame Maßnahme im Falle drohender Grenzwertüberschreitungen ist, sind Fahrverbote in so einer Situation ein Muss.
Sie wirken schnell. Sie stehen kurzfristig zur Verfügung. Sie retten Leben.

Als Instrument steht der §45 der Straßenverkehrsordnung zur Verfügung. Wir schlagen vor: Straßenzug für Straßenzug entlasten. Begleitet von Textbändern auf den neuen Anzeigetafeln an den großen Einfallstraßen. Darauf könnte dann stehen: „Alle zur Verfügung stehenden Straßen in der Innenstadt belegt! Sie dürfen gerne unsere kostenfreien P+R Parkplätze nutzen.“ Im Übrigen sorgt die Polizei für den reibungslosen Umstieg vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Umsetzung der Maßnahme „Fahrverbote“ mag komplex sein, trotzdem ist sie unverzichtbar.

Denn es ist ja nicht so, dass die Zivilgesellschaft der Region Stuttgart erst seit wenigen Wochen mit dem Phänomen der tödlichen Luftverschmutzung aus Auspuffrohren konfrontiert ist. Hier wird seit über 10 Jahren europäisches Recht, das dem Schutz der Bevölkerung dient, nicht umgesetzt. Es sind nationale Ministerien und Behörden, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Das Thema wird seit Jahren in den lokalen und bundesweiten Medien öffentlich beackert. Große Teile der Bevölkerung sind sensibilisiert. Diejenigen, die es bis heute nicht sind, sind appellresistent.

Die Europäische Kommission erteilt – in einem Brief vom 26.11.2014 an die Bundesrepublik Deutschland – Maßnahmen auf Appellebene eine klare Absage. Wir brauchen heute keine Appelle. Wir brauchen Menschen in Regierungsverantwortung, die geltendes Recht umsetzen. Maßnahmen wie ein Feinstaubalarm, der wie Sie sagen, lediglich den Zweck hat zu sensibilisieren, sind dafür völlig ungeeignet.

Ein erfolgreicher Vollzug der von Ihnen beschriebenen Verkehrswende wird noch einige Jahre dauern. Dass eine Vielzahl der dafür notwendigen Maßnahmen nicht sofort umsetzbar ist, versteht sich von selbst.

Aber: Erlauben Sie mir die Frage, wer Sie und Ihre MitarbeiterInnen im Verkehrsministerium daran gehindert hat, schon vor 5 Jahren mit dem Sensibilisieren anzufangen? Wer hat verhindert dass die vom Tübinger Oberbürgermeister Palmer erbetenen landesrechtlichen Grundlagen einer Nahverkehrsabgabe geschaffen werden? Welche Rolle spielt hierbei der
Stuttgarter Gemeinderat?

Am 18. Januar wurde der erste „Feinstaub Alarm“ ausgerufen. Am vierten Tag dieses Feinstaubalarms (21.01.16) wurde im SWR ein Interview Beitrag mit
Ihnen ausgestrahlt. Dort sagten Sie wörtlich: „…Appell geht an die Bürger und Bürgerinnen. Es ist Ihre Gesundheit. Sie müssen dazu beitragen dass die Luft besser wird. Nicht die Politik oder die Bürokratie soll es richten. Nein, jeder ist selber das Verkehrsproblem und der Feinstaub…“. Haben wir das richtig verstanden? Jeder? Was ist mit den Bürgerinnen und Bürgern, die seit Jahren, manche seit Jahrzehnten die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, zu Fuß gehen, Fahrrad fahren? Was mit Tausenden von Kindern, Schülerinnen und
Schülern, Studierenden, die längst wie selbstverständlich nachhaltige Mobilität vorleben?

Wir finden, Ihr Appell war wenig differenziert. Natürlich war die Sendezeit kurz. Aber wir würden uns sehr über öffentliche Beiträge freuen, in denen Sie Ihren dringenden Appell eindeutig an die Nutzer des motorisierten Individualverkehrs richten. Eine weitere Zielgruppe mit unterentwickeltem Problembewusstsein ist aus unserer Sicht die IHK. Deren Funktionsträger sind bekanntermaßen die Verkehrswende-Verhinderer Nummer 1 im Land. Aber auch die lokalen Automobilhersteller zeigen wenig Interesse an einem Strukturwandel.
Und bitte nicht vergessen: Stuttgart 21 ist schon während der Bauzeit ein wesentlicher Belastungsfaktor in Sachen Luftschadstoffe.

Feinstaubalarm


Zum bevorstehenden ersten Feinstaubalarm haben die Umweltverbände AGVL aus Leonberg, der VCD Kreisverband Stuttgart, das Klima- und Umweltbündnis KUS und die BI Neckartor einen öffentlichen Brief an Verkehrsminister Hermann und OB Kuhn verfasst. Weiterlesen

Beschwichtigen und vernebeln


Der RBB hat am Donnerstag, den 10. Dezember einen Beitrag zum VW-Skandal gesendet. Wir zitieren daraus (Quelle für alle kursiv geschriebenen Stellen ist RBB Kontraste, C. Humbs und M. Pohl, 2015), den vollständigen Beitrag können Sie in der Mediathek sehen oder auf der Seite vom RBB nachlesen, Verknüpfung oben.

Wie Politik und Behörden VW schützen

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Anfrage der Freunde des Wagenburgplatzes an den Gemeinderat


Diese Anfrage der Freunde des Wagenburgplatzes liegt uns vor. Sie ging an den OB Fritz Kuhn, an die Leiterin des Schulverwaltungsamtes Karin Korn, an die Gemeinderatsmitglieder Alexander Kotz (CDU), Martin Körner (SPD), Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne), Tom Adler und Hannes Rockenbauch (SÖS-Linke-PLuS) und Jürgen Zeeb (FW).  Weitere Empfänger waren Mitglieder des Bezirksbeirates Stuttgart Ost und die Lokalredaktion -Ost der Stuttgarter Zeitung. Die Verknüpfungen wurden von uns (BI Neckartor) hinzugefügt, da wir bereits über das Thema Bebauung des Wagenburgplatzes mit Raumcontainern als Übergangslösung für eine Schulsanierung im Wagenburggymnasium berichtet haben. Weiterlesen

Geschafft!


Wir haben es geschafft! Das könnte man denken, wenn man die aktuellen Feinstaubwerte bis zum Jahr 2014 anschaut.

feinstaubwerte2014Der bisher unbestätigte Wert für 2014 ist jetzt amtlich: 64 Überschreitungstage in 2014. Und die Werte fallen seit 2009 ab (bis auf den Ausreißer 2013) und auch seit 2005 ist ein eindeutiger Abwärtstrend erkennbar. Wenn das so weiter geht haben wir vielleicht schon nächstes Jahr, aber spätestens 2017 den Grenzwert unterschritten.

Schön wär’s! Leider wird es aber so nicht kommen, wenn man aktuellen Studien glauben darf.

Eine österreichische Studie kommt zu dem Schluß, dass auch 2030 trotz der bisherigen Bemühungen noch 80% der EU-Bürger Luftverschmutzung durch Feinstaub ausgesetzt sein werden.

Eine Metastudie aus dem Jahr 2013, die 22 europäische Studien zusammenfasst, kommt zu dem Schluß, dass eine Feinstaubbelastung auch unterhalb der Grenzwerte Gesundheitsschäden hervorrufen kann (siehe ebenfalls in dem Artikel oben).

Aber wie ist dann die Entwicklung der Feinstaubwerte seit 2004 zu beurteilen? Generell muss man sagen, dass das Neckartor immer in den Medien ist, die Feinstaubbelastung aber nicht nur am Neckartor vorhanden ist. Die Bewohner an Straßen wie dem Marienplatz (Zufahrt Heslacher Tunnel), der Hohenheimer Straße, der Heilbronner Straße, der Pragstraße, den Straßen in Zuffenhausen (an der B27) haben auch erheblich mit den Auswirkungen der hohen Verkehrsbelastung zu kämpfen.

Trotzdem wird das Problem gerne auf das Neckartor beschränkt, da man dort ja die Feinstaubbelastung misst. Deswegen richteten sich die bisherigen Maßnahmen auch in der Regel auf das Neckartor. Lediglich die Umweltzone und das LKW-Durchfahrtsverbot waren Maßnahmen die für die ganze Stadt galten.

Auch die zuletzt umgesetzte Maßnahme der Verkehrsverflüssigung durch eine flexible Steuerung der Ampel an der Kreuzung Heilmannstraße und Am Neckartor mit einem Tempolimit, dass je nach Verkehrsmenge eingestellt werden kann, soll am Neckartor zu weniger Stau an den Ampeln führen. Die nachfolgenden Kreuzungen sind von dieser Regelung natürlich nicht betroffen.

Weiterhin muss man feststellen, dass das Jahr 2014 eher etwas regnerischer war als der Durchschnitt. Regen wäscht aber Feinstaub aus der Luft. Somit lassen sich die Werte einzelner Monate und Jahre nur bedingt miteinander vergleichen. Nur wenn absolut identische Bedingungen herrschen würden (identische Anzahl identischer Fahrzeuge in den zu vergleichenden Zeiträumen bei identischen Wetterbedingungen) wären die Werte vergleichbar. Und auch nur dann würden die grafischen Auswertungen (wie beispielsweise die Auswertung der Feinstaubwerte in den Jahren seit 2004, siehe oben) Sinn machen.

Die Grenzwerte (beispielsweise die 35 Überschreitungstage für Feinstaub PM10) gelten für ein Jahr, am Ende des Jahres wird wieder bei Null angefangen zu zählen. Warum? Warum zählt man nicht die Feinstaubwerte der letzten 365 Tage rollierend? Wieso gibt es überhaupt den Grenzwert? Dabei ist doch bekannt, dass bereits ein einziger Partikel ein gesundheitliches Risiko in sich birgt, wenn er eingeatmet wird. Das Risiko beispielsweise an Lungenkrebs zu erkranken steigt natürlich mit der Zahl der Partikel, aber jeder Partikel hat ein eigenes Risiko. Und wie die Metastudie aus dem Jahr 2013 (siehe oben) hat ja gezeigt, dass die Grenzwerte so nicht zutreffend sind, dass auch feinere Partikel unterhalb der Grenzwerte schädlich sein können.

Die Grenzwertangaben, die statistischen Auswertungen und die Lobgesänge der verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft sind also mit Vorsicht zu genießen.