Am 21. November 2017 um 11.45 Uhr werden Mitglieder der Bürgerinitiative Neckartor erneut zum baden-württembergischen Staatsministerium ziehen. Sie fordern das Land auf einen gerichtlichen Vergleich zu erfüllen, in dem das Land selbst eine Maßnahme zum Schutz vor Gift in der Atemluft verbindlich zugesagt hat.
Die Landesregierung hat sich in dem Vergleich vom 26. April 2016 verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 bei Feinstaubalarmtagen das Verkehrsaufkommen am Neckartor um 20% zu reduzieren. Diese Maßnahme soll zum Schutz der Anwohner vor tödlichen Abgasen erfolgen. Der Vergleich ist rechtskräftig und vollzugsfähig. Weiterlesen
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