Schlagwort-Archive: Fahrrad

Die Landesregierung von Baden-Württemberg bricht das Recht!


Am 21. November 2017 um 11.45 Uhr werden Mitglieder der Bürgerinitiative Neckartor erneut zum baden-württembergischen Staatsministerium ziehen. Sie fordern das Land auf einen gerichtlichen Vergleich zu erfüllen, in dem das Land selbst eine Maßnahme zum Schutz vor Gift in der Atemluft verbindlich zugesagt hat.
Die Landesregierung hat sich in dem Vergleich vom 26. April 2016 verpflichtet, ab dem 1. Januar 2018 bei Feinstaubalarmtagen das Verkehrsaufkommen am Neckartor um 20% zu reduzieren. Diese Maßnahme soll zum Schutz der Anwohner vor tödlichen Abgasen erfolgen. Der Vergleich ist rechtskräftig und vollzugsfähig. Weiterlesen

Werbung

Feuerbach II: Pragsattel


Erster Teil der Serie über Feuerbach.

Fortsetzung der Serie über die Situation für Radfahrer in Feuerbach, heute noch einmal Pragsattel, nur unweit entfernt von der Stelle, die im ersten Teil beschrieben wurde. Weiterlesen

Besserwisser vs. Mehrheit


Original veröffentlicht auf Mobilogisch.

Organisierte, informierte, schnelle und routinierte Radelnde wollen auf der Fahrbahn fahren. Sie wissen um die Gefahren der üblichen Radwege auf Gehwegniveau. Konzentriert haben sich diese Radler folgerichtig auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Doch wenn man in den Städten unterwegs ist, sieht man nur wenige Radelnde auf der Fahrbahn, die große Mehrheit fährt auf Radwegen, unabhängig von deren rechtlichem Status und ihrer Qualität. Und sie fahren auf den Gehwegen. Kämpft hier eine kleine Minderheit für ihre privaten Vorteile? Oder ist die Mehrheit einfach zu doof?

Ein Beleg für die letzte These mag das Ergebnis einer Befragung von Radfahrer/innen und Autofahrer/innen im Jahr 2013 durch die Unfallforschung der Versicherer UDV sein: 85 Prozent der Antwortenden meinten, ein Radweg müsse immer benutzt werden. In der Befragung der UDV zogen auch sieben von zehn Radelnden prinzipiell Radwege gegenüber Radfahrstreifen vor und fühlen sich darauf sicher. Zu ihrer Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die meisten von ihnen immerhin fahrbahnnahe Radwege ohne Sichthindernisse zwischen Fahrbahn und Radweg wünschten.

Weiterlesen

Fahrverbote retten Leben– Autoflut stoppen – Jetzt!


Grundgesetz Artikel 2 garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Menschen haben also ein Recht auf Schutz vor krankmachendem Feinstaub, vor Luftverschmutzung, Lärm und vor Verletzungen durch Verkehrsunfälle. Es existiert dagegen kein unveräußerliches Recht auf freie Wahl des Verkehrsmittels in einem dicht besiedelten Lebensraum.

Feinstaub, Stickoxyde, CO2 sind Gift für Mensch und Umwelt.

Wie fahrradfreundlich ist Stuttgart?


Der ADAC hat im Oktober das Stuttgarter Radwegenetz und das anderer deutscher Großstädte getestet. Dabei sind ernüchternde Ergebnisse festgestellt worden.

Weiterlesen

Oh, da kommt Arbeit auf uns zu!


Mit diesem Argument scheinen die Ordnungsämter die Falschparkerproblematik zu verharmlosen, das zumindest sagt der Erfinder der Wegeheld-App Heinrich Strößenreuther im Interview mit der Schwäbischen.

Bürgerinnen und Bürger sollen beim Radverkehr mitreden


Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beteiligt die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung des Landesradverkehrsplans. Der Landesradverkehrsplan wird die Grundlage für die Radverkehrsentwicklung und -förderung in Baden-Württemberg für die kommenden Jahre sein.

Bei der konzeptionellen Grundlage der Radverkehrsförderung will die Landesregierung die Bürgerinnen und Bürger stärker einbeziehen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur erstellt in den kommenden Monaten einen Landesradverkehrsplan und bietet dabei die Möglichkeit aktiv mitzuwirken. Hierzu wird ein umfangreiches Beteiligungsverfahren gestartet. Der Landesradverkehrsplan wird die konzeptionelle und strategische Grundlage sein, um den Anteil des Radverkehrs an den Alltagswegen bis 2020 zu verdoppeln und damit das Klima und die Atemluft von Autoabgasen zu entlasten.

„Die Meinung der Alltagexpertinnen und Alltagsexperten ist mir wichtig. Daher haben wir uns entschieden, allen Interessierten die Möglichkeit zu geben, einfach mitzumachen“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Interessant sei beispielsweise, wie die Bedingungen für den Radverkehr aus der Nutzerperspektive beurteilt werden und was getan werden müsse, damit Radfahren noch sicherer wird und noch mehr Menschen den Spaß am Radfahren entdecken. Dabei geht es nicht um einzelne Radwege sondern um alle Aspekte des Radfahrens. Zum Beispiel können im Fragebogen Noten für den Zustand der Radabstellanlagen vor Ort gegeben werden.

Das Beteiligungsangebot ist in seiner Form bisher einzigartig. Weil es eine Pilotfunktion hat, wird es im Rahmen des Nationalen Radverkehrsplans der Bundesregierung vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg erhofft sich von dem Verfahren viele Anregungen und wichtige Hinweise für den Landesradverkehrsplan.

Die Beteiligung umfasst drei Kernbausteine: Befragungen, Workshops und eine Abschlussklausur im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg.
Aktuell werden bei verschiedenen Veranstaltungen, z.B. bei der Urlaubsmesse CMT in Stuttgart und der „Beauty & Wellness Heilbronn 2014“, Interviews mit Radfahrerinnen und Radfahrern durchgeführt. Dort können sie direkt vor Ort ihre Meinung und ihre Wünsche kundtun. Bislang fanden über 450 Interviews statt, u.a. auf der Messe Eurobike in Friedrichshafen, bei RadCHECK-Aktionen des Verkehrsministeriums in mehreren Kommunen oder auf Wochenmärkten. Zusätzlich ist auch eine Online-Beteiligung möglich. Die Fragebögen liegen zudem bei vielen Fahrradhändlern aus.

2014 wird in den vier Regierungspräsidien je ein Workshop veranstaltet. Der Auftaktworkshop findet am 31. Januar 2014 in Karlsruhe statt. Interessierte können sich hier direkt für eine Teilnahme an den Workshops registrieren.

Das Beteiligungsverfahren endet mit einer Abschlussveranstaltung im Sommer 2014. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen zum Landesradverkehrsplan erstellt.

Quelle: Gablenberger Klaus (ursprünglich Ministerium für Verkehr und Infrastruktur)

BICYCLE MANIFEST


Bei Steifzügen durch das Netz gefunden…

Vorschlag für einen „Bikeway“ in Neuhausen

und das Perpetual Motion Project.

Und das Projekt von Rainer Ganahl in der Kontext-Wochenzeitung, eingebunden in den Zusammenhang mit dem regionalen Verkehrskollaps.

Dem Fahrrad zu größerer Bedeutung verhelfen


Stuttgarts grüner OB Kuhn ist sich mit seinem Parteifreund Winfried Hermann, dem Landesverkehrsminister, einig, dass das Fahrrad eine höhere Bedeutung bekommen muss um die ökologische Bilanz der Stadt zu verbessern. Dies soll unter anderem auch dadurch geschehen, dass mehr Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden sollen. Siehe StZ.

Am 23. Juli wurde dazu eine Änderung der Landesbauordnung freigegeben, die von Neubauten einen wettergeschützten Abstellplatz mit zwei Plätzen pro Wohneinheit für Fahrräder fordert. Mehrkosten könnten Bauherren dadurch auffangen, dass Abstellplätze für KFZ wegfallen, denn zukünftig ist es nicht mehr Pflicht einen Stellplatz für KFZ pro Wohneinheit zu schaffen. Diese zu begrüßende neue Regelung gilt aber nur für Neubauten. Bei Altbauten ist das Fahrrad weiterhin im Keller, in der Garage oder in der Wohnung abzustellen, je nach dem wie die Hausordnung ausgestaltet ist.

Kuriose Notiz am Rande: Der Bezirksbeirat West hat Ende Juli einem Antrag zugestimmt (5 Enthaltungen), der klären soll wie man mit der wachsenden Zahl von abgestellten Fahrrädern umgehen soll. Die SPD im BBR West beklagte dabei, dass zunehmend Gehwege zugestellt werden. Allerdings gibt es viel größere Objekte auf Gehwegen, die den Durchgang versperren: Bürgersteige schrumpfen Teil 1 und Teil 2 oder Umnutzung der Bürgersteige zu Parkplätzen

Kennzeichen für Fahrräder?


Hier ein Pro- und Contra zum Thema Kennzeichen für Fahrräder.

Zunächst aber einmal die Fakten:

Fakt ist, dass motorisierte Fahrzeuge nahezu weltweit Kennzeichen tragen müssen. Dadurch können sie im Schadensfall oder bei Vergehen identifiziert und verfolgt werden. Dies setzt ein gewaltiges bürokratisches System voraus: die Erfassung und Verwaltung der Kennzeichen und der dazu gehörenden Fahrzeuge und ihre Besitzer. In vielen Ländern sind die Kennzeichen außerdem noch mit einem weiteren Bürokratismus verbunden: der regelmässigen Überprüfung der Verkehrssicherheit – in Deutschland der sogenannte „TÜV“, obwohl der richtige TÜV längst nicht mehr alle Überprüfungen durchführt.

Fakt ist aber auch, dass es darüber hinaus viele Arten von Fahrzeugen gibt, die keiner Kennzeichenpflicht unterliegen. Dies kann je nach Land unterschiedlich sein. In Deutschland sind alle mit Muskelkraft betriebenen Fahrräder, alle Fahrzeuge mit eigenständigem Antrieb die langsamer als 6 km/h fahren und unter bestimmten Umständen landwirtschaftliche Fahrzeuge davon ausgenommen. Inzwischen gibt es aber immer mehr elektrisch unterstützte (sogenannte „Pedelecs“ oder „E-Bikes“) Fahrräder, die bis zu 25 km/h schnell sein können. Elektrisch angetriebene Kleinkrafträder dagegen müssen ein Kennzeichen tragen, sie können bis zu 45 km/h schnell sein und sind damit als Mokick oder Moped eingestuft. Obwohl das elektrisch unterstützte Fahrrad genauso schnell ist wie das Mofa, muss letzteres ein Kennzeichen tragen, das Fahrrad nicht.

Fakt ist auch, dass die Zahl der Radfahrer in den Städten und vor allem in den Großstädten dramatisch angestiegen ist – was natürlich zu begrüßen ist. Leider sind damit aber auch die Unfallzahlen angestiegen und nicht immer ist der Fahrradfahrer unschuldig.

Pro Kennzeichenpflicht für Fahrräder

  1. Eine Kennzeichenpflicht für Fahrräder würde den Fahrradfahrer identifizierbar machen. Gerade der Schutz des schwächsten Straßenverkehrsteilnehmers – des Fußgängers – vor Unfällen macht eine Kennzeichnung des Fahrrads notwendig. Der Radfahrer gilt oftmals als „Öko“, als Gutmensch, der die Umwelt schützt. Die Realität ist allerdings, dass der Radfahrer immer noch zu rund 62% als Unfallverursacher bei Fußgängerunfällen festgestellt wird (PKW-Fahrer zu 76% und LKW-Fahrer zu 86%, Zahlen für Deutschland, Quelle Mobilogisch, siehe unten).
  2. Die Erweiterung des bestehenden Systems des Mofakennzeichens wäre ohne Probleme möglich. Für den Fußgänger wäre eine mit dem Kennzeichen verbundene Haftpflichtversicherung im Schadensfall von Vorteil. Und durch eine jährliche, TÜV-ähnliche Begutachtung wäre sichergestellt, dass Fahrräder verkehrssicher sind.
  3. Moderne Fahrräder, insbesondere die elektrisch unterstützten Fahrräder erreichen heute Geschwindigkeiten, die bei einem Zusammenstoß mit einem Fußgänger schon zu schweren oder sogar tödlichen Verletzungen führen können. Deshalb muss es eine Möglichkeit geben, im Schadensfall den Verursacher identifizieren zu können. Durch die Haftpflicht wären Schäden abgedeckt.

Contra Kennzeichenpflicht für Fahrräder

  1. Ein Kennzeichen macht das Fahrrad sicher identifizierbar. Aber, wer hat im Schadensfall denn noch Zeit auf das Kennzeichen eines flüchtenden Fahrrads zu achten? Autos tragen seit Beginn der Motorisierung Kennzeichen. Trotzdem sind die Unfallzahlen nicht wegen der Kennzeichen rückläufig sondern wegen zunehmender Fahrerassistenzsysteme und fortschreitender Technisierung des Autos. Im Gegenteil, die immer stärker werdenden Antriebe verleiten die Fahrer dazu, auch in starkem Verkehr auf die „Tube zu drücken“ und geben ein falsches Gefühl der Sicherheit. Das Kennzeichen hat somit keine abschreckende Wirkung.
  2. Das bestehende System der Mofakennzeichen kann nur mit hohem bürokratischem Aufwand auf Fahrräder erweitert werden. In der Schweiz wurde die sogenannte Velovignette gerade wegen des hohen Aufwands wieder abgeschafft. Weiterhin lassen sich Gepäckträger, Schutzblech und andere Teile am Fahrrad leicht austauschen, das Fahrrad hat keine stabile Vorrichtungen zum Anbringen von Kennzeichen so wie sie bei Autos, Motorrädern oder Mofas vorhanden sind. Ganz abgesehen von den extrem gewichtsreduzierten Rennrädern oder Sport-Fahrrädern. Außerdem müsste jeder Fahrradverkauf, jeder Ausleihvorgang für Leihfahrräder und jeder Fahrraddiebstahl bürokratisch erfasst und verwaltet werden. Dieser Aufwand müsste vom Steuerzahler bzw. Fahrradbesitzer übernommen werden.
  3. Moderne Fahrräder erreichen hohe Geschwindigkeiten, das ist richtig. Aber bei einem Zusammenstoß und einem nachfolgenden Sturz ist nicht nur der Fußgänger gefährdet sondern auch der Radfahrer selbst, der eine höhere Position und Geschwindigkeit hat und damit eine höhere Aufprallenergie auffangen muss. Deshalb wird ein schneller Radfahrer nicht auf dem Bürgersteig fahren sondern mindestens auf dem Radweg oder dem Radschutzstreifen auf der Fahrbahn, allein schon aus Eigenschutz. Und das Problem in der Situation „Radfahrer fährt auf Bürgersteig“ ist doch nicht der Radfahrer sondern, dass es nicht genug abgetrennte Radwege gibt. Stuttgart hat inzwischen dazugelernt und baut neue Radwege wie beispielsweise den Radweg auf der Waiblinger/ Nürnberger Straße in Bad Cannstatt. Aber es gibt immer noch zuviele Gehwege, die zu schmal sind und trotzdem für den Radweg freigegeben sind.

Informationen rund um das Fahrradkennzeichen:

Argus, die österreischiche Radfahrer-Lobby

Mobilogisch, die Zeitschrift von Umkehr e.V. und Fuss e.V.

Hier wettert Bundesverkehrsminister Ramsauer gegen Rüpelradler