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Klimaschutz und Mobilität in Corona-Zeiten „KLIMA retten statt LUFT verpesten“


Die Wirkung der Corona Pandemie auf Mensch, Natur und Wirtschaft ist gravierend. Sie wirft in vielerlei Hinsicht existenzielle Fragen auf, verunsichert und löst bisher ungekannte Ängste aus. Aber sie birgt auch das Potenzial, sich als Gesellschaft noch stärker auf das Wesentliche zu besinnen.

Das Thema Gesundheitsschutz ist seit Wochen im Zentrum der öffentlichen Berichterstattung und dies zurecht. Aber das Thema Klimaschutz ist aktueller denn je. Damit der ersehnte Ausstieg aus dem Lockdown nicht zum Rollback in längst überholt geglaubte, klimazerstörende Energie- und Mobilitätsmuster führt, braucht es vor allem Mut und Stehvermögen. Für alle, die sich dem Klimaschutz verpflichtet fühlen, kann es kein Zurück mehr geben. Das Erreichen der Pariser Klimaschutzziele funktioniert nur, wenn alle an einem Strang ziehen und nicht mehr loslassen, bis es geschafft ist.

Am Stuttgarter Neckartor findet gerade eine bedenkliche Verlagerung der Verkehrsströme vom ÖPNV auf die Straße statt. Der vermeintlich sicherste Aufenthaltsort in Corona-Zeiten scheint hier für viele der Platz im eigenen Auto zu sein. Muss das so sein?

Also höchste Zeit für schnelle und massenhafte Ausweisung zusätzlicher Fahrradfahrspuren. Höchste Zeit für viel mehr Busse und Busspuren. Höchste Zeit für maximale Taktverdichtung bei den Stadtbahnen. Außerdem muss die geplante Gäubahn-Kappung sofort vom Tisch.

Morgen, am 28.4., um 17 Uhr werden Aktivistinnen und Aktivisten der Bürgerinitiative Neckartor (selbstverständlich unter Einhaltung der amtlichen Hygieneschutzvorgaben) am Dunant Steg über der Messstation für mehr Klimaschutz eintreten …

Ende der Pressemitteilung.

Bilder von der Aktion vom 28. April auf dem Dunantsteg vom Reporter der Straße.

Die Pressemitteilung als PDF zum Herunterladen: PM Klimaschutz 28.4.20-1

Reaktionen und Artikel dazu:

Regio TV: https://www.regio-tv.de/mediathek/video/die-buergerinitiative-neckartor-protestiert-fuer-luftreinhaltung/

StZ: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.aktion-von-buergerinitiative-neckartor-in-stuttgart-corona-feinstaub-eine-toedliche-kombination.869e4bbc-7367-43b9-bb16-5e54d246176d.html

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Pressemitteilung der BI Neckartor


Sehr geehrte Damen und Herren,

die Einspruchsfrist für das Verwaltungsgerichtsurteil vom 28.07.2017 läuft am 04.10.2017 aus. Die Landesregierung BW hat sich bis heute noch nicht geäußert, ob sie das Urteil anerkennen wird, in Berufung gehen möchte oder einer Sprungrevision nach Leipzig den Vorzug geben möchte. Weiterlesen

Feinstaubalarm – Maßnahme zum Gesundheitsschutz oder politischer Aktionismus ?


Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Ziele des Feinstaubalarms wurden nicht erreicht. Der EU-Grenzwert für PM 10 kann auch im Jahr 2016 trotz sehr günstiger Wetterbedingungen im Jahresverlauf nicht eingehalten werden.
  • Die Erkennung von Alarmierungssituationen war unzuverlässig. Bis zum Oktober 2016 wurde bei 40 Tagen mit Grenzwertüber-schreitung nur an 19 Tagen tatsächlich Alarm ausgelöst. Die ausschließliche Fixierung der Alarmkriterien auf die meteorologische Situation ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Messwerte hat sich nicht bewährt.
  • Der Alarm ist nur auf die Konzentration von PM10 ausgerichtet. Andere Schadstoffe wie NO2 oder Ozon bleiben außen vor, obwohl insbesondere bei NO2 die EU-Grenzwerte noch wesentlich deutlicher überschritten werden als bei Feinstaub.
  • Massive Gesundheitsprobleme gibt es auch unterhalb der von der EU vorgeschriebenen ‘politischen‘ Grenzwerte, d.h. Maßnahmen wie die Alarmierung, die nur auf die Einhaltung der EU-Grenzwerte ausgerichtet sind, können das grundsätzliche Schadstoff-Problem nicht lösen. Im Übrigen tragen hohe Schadstoffkonzentrationen auch zur Klimaerwärmung bei.
  • Noch feinere Stäube wie PM2,5 oder Ultrafeinstäube werden nicht berücksichtigt und noch nicht einmal gemessen, obwohl die Gesundheitsgefahr steigt, je kleiner die Partikel sind. Moderne Motoren stoßen gerade im untersten Größenbereich ungefiltert besonders viele Feinstaubpartikel aus.
  • Der Alarm und die Maßnahmen sind sehr stark auf die Stadt Stuttgart ausgerichtet. Es ist aber der gesamte Ballungsraum betroffen, wie die Messwerte zeigen.

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Unsere Antwort an den Verkehrsminister


Das ist unsere Antwort auf den Brief von Verkehrsminister Hermann, der seinerseits unsere Forderungen von November 2015 beantwortete.

Sehr geehrter Herr Minister Hermann,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 18. Januar 2016.

Ihr unermüdlicher Einsatz für die Verbesserung der Luftqualität in Baden-Württemberg, besonders im Großraum Stuttgart, verdient Respekt. Die verkehrspolitischen Fehlleistungen zahlreicher Vorgängerregierungen sind eine schwere Bürde für das erklärte Ziel einer umweltverträglichen Mobilität. Wir begrüßen die von Ihnen in diesem Zusammenhang beschriebenen und zum Teil schon umgesetzten Maßnahmen.

Beim Thema „Fahrverbote“ aber scheinen wir aneinander vorbeizureden. Bei der Abwehr von Grenzwertüberschreitungen bei den Luftschadstoffen haben Sie keinen zeitlichen Spielraum mehr. Die betroffenen Menschen müssen durch sofort wirksame Maßnahmen geschützt werden. Da ein geregeltes Fahrverbot die einzige, wirksame Maßnahme im Falle drohender Grenzwertüberschreitungen ist, sind Fahrverbote in so einer Situation ein Muss.
Sie wirken schnell. Sie stehen kurzfristig zur Verfügung. Sie retten Leben.

Als Instrument steht der §45 der Straßenverkehrsordnung zur Verfügung. Wir schlagen vor: Straßenzug für Straßenzug entlasten. Begleitet von Textbändern auf den neuen Anzeigetafeln an den großen Einfallstraßen. Darauf könnte dann stehen: „Alle zur Verfügung stehenden Straßen in der Innenstadt belegt! Sie dürfen gerne unsere kostenfreien P+R Parkplätze nutzen.“ Im Übrigen sorgt die Polizei für den reibungslosen Umstieg vom Auto auf die öffentlichen Verkehrsmittel. Die Umsetzung der Maßnahme „Fahrverbote“ mag komplex sein, trotzdem ist sie unverzichtbar.

Denn es ist ja nicht so, dass die Zivilgesellschaft der Region Stuttgart erst seit wenigen Wochen mit dem Phänomen der tödlichen Luftverschmutzung aus Auspuffrohren konfrontiert ist. Hier wird seit über 10 Jahren europäisches Recht, das dem Schutz der Bevölkerung dient, nicht umgesetzt. Es sind nationale Ministerien und Behörden, die ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Das Thema wird seit Jahren in den lokalen und bundesweiten Medien öffentlich beackert. Große Teile der Bevölkerung sind sensibilisiert. Diejenigen, die es bis heute nicht sind, sind appellresistent.

Die Europäische Kommission erteilt – in einem Brief vom 26.11.2014 an die Bundesrepublik Deutschland – Maßnahmen auf Appellebene eine klare Absage. Wir brauchen heute keine Appelle. Wir brauchen Menschen in Regierungsverantwortung, die geltendes Recht umsetzen. Maßnahmen wie ein Feinstaubalarm, der wie Sie sagen, lediglich den Zweck hat zu sensibilisieren, sind dafür völlig ungeeignet.

Ein erfolgreicher Vollzug der von Ihnen beschriebenen Verkehrswende wird noch einige Jahre dauern. Dass eine Vielzahl der dafür notwendigen Maßnahmen nicht sofort umsetzbar ist, versteht sich von selbst.

Aber: Erlauben Sie mir die Frage, wer Sie und Ihre MitarbeiterInnen im Verkehrsministerium daran gehindert hat, schon vor 5 Jahren mit dem Sensibilisieren anzufangen? Wer hat verhindert dass die vom Tübinger Oberbürgermeister Palmer erbetenen landesrechtlichen Grundlagen einer Nahverkehrsabgabe geschaffen werden? Welche Rolle spielt hierbei der
Stuttgarter Gemeinderat?

Am 18. Januar wurde der erste „Feinstaub Alarm“ ausgerufen. Am vierten Tag dieses Feinstaubalarms (21.01.16) wurde im SWR ein Interview Beitrag mit
Ihnen ausgestrahlt. Dort sagten Sie wörtlich: „…Appell geht an die Bürger und Bürgerinnen. Es ist Ihre Gesundheit. Sie müssen dazu beitragen dass die Luft besser wird. Nicht die Politik oder die Bürokratie soll es richten. Nein, jeder ist selber das Verkehrsproblem und der Feinstaub…“. Haben wir das richtig verstanden? Jeder? Was ist mit den Bürgerinnen und Bürgern, die seit Jahren, manche seit Jahrzehnten die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, zu Fuß gehen, Fahrrad fahren? Was mit Tausenden von Kindern, Schülerinnen und
Schülern, Studierenden, die längst wie selbstverständlich nachhaltige Mobilität vorleben?

Wir finden, Ihr Appell war wenig differenziert. Natürlich war die Sendezeit kurz. Aber wir würden uns sehr über öffentliche Beiträge freuen, in denen Sie Ihren dringenden Appell eindeutig an die Nutzer des motorisierten Individualverkehrs richten. Eine weitere Zielgruppe mit unterentwickeltem Problembewusstsein ist aus unserer Sicht die IHK. Deren Funktionsträger sind bekanntermaßen die Verkehrswende-Verhinderer Nummer 1 im Land. Aber auch die lokalen Automobilhersteller zeigen wenig Interesse an einem Strukturwandel.
Und bitte nicht vergessen: Stuttgart 21 ist schon während der Bauzeit ein wesentlicher Belastungsfaktor in Sachen Luftschadstoffe.

Die Werte gehen rauf und runter


Der Feinstaubalarm wurde am Freitag vergangene Woche beendet. Am Wochenende waren die Werte dann unterhalb dem Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Aber bereits am Montag stiegen sie wieder auf 68 Mikrogramm und auch am Dienstag war das Wetter trocken, die Werte lagen bei 125 Mikrogramm (Quelle der Werte: LuBW). Das meldet auch die StZ. Weiterlesen

Feinstaubalarm 2


Diese PM wurde an die StZ, die StN und die Cannstatter Zeitung verschickt.

Pressemitteilung zum Thema Feinstaub
Nachdem für den Samstag, 23. Januar der „Feinstaubalarm“ aufgehoben wurde und die Feinstaubbelastungen am Neckartor über das Wochenende unter den Grenzwert gefallen sind, lag der Tagesmittelwert am Montag, 25. Januar, mit 68 μg/m PM10 schon wieder über dem Grenzwert von 50 μg/m PM10, ohne dass zuvor ein „Feinstaubalarm“ ausgelöst wurde. Die meteorologischen Bedingungen waren viel zu unsicher, den „Feinstaubalarm“ bereits am Freitag aufzuheben, zumal die Feinstaubbelastung noch weit in den Samstag hinein hoch war und erst durch aufkommenden Wind und leichten Regen im Laufe des Samstags sank. Es ist uns völlig unverständlich, wie man einen Alarm aufheben kann, ohne sicher zu sein, dass die Messwerte weiter unter den Grenzwert bleiben. Dies konnte man erst am Sonntag sicher beurteilen, weil der Feinstaubgrenzwert auf dem Tagesmittelwert beruht. Zu diesem Zeitpunkt war aber bereits meteorologisch absehbar, dass die Gefahr weiterer Grenzwertüberschreitungen mindestens bis heute besteht. Weiterlesen

Bilder vom „Informationsabend“


Wie man sieht war der Informationsabend im Rathaus nicht besonders gut besucht. Die Personen an den Tischen waren in der Regel die Experten und Pressesprecher der Unternehmen und Verbände, ansonsten waren kaum Bürger vor Ort. Angesichts der Brisanz des Themas Luftschadstoffbelastung ist das verwunderlich. Ein Bürger, der vor Ort war, kritisierte die Organisationsform der Veranstaltung. Die Moderation hätte bei den öffentlichen Vorträgen zu Beginn nur die Experten zu Wort kommen lassen, Fragen der Bürger wären nicht zugelassen worden. Erst bei der anschließenden Informationsmesse hätten die Experten für Fragen zur Verfügung gestanden. Dann konnten die Fragen aber nicht mehr für alle hörbar gestellt werden sondern nur noch im kleinen Kreis an der „Informationsinsel“. Weiterlesen

Besserwisser vs. Mehrheit


Original veröffentlicht auf Mobilogisch.

Organisierte, informierte, schnelle und routinierte Radelnde wollen auf der Fahrbahn fahren. Sie wissen um die Gefahren der üblichen Radwege auf Gehwegniveau. Konzentriert haben sich diese Radler folgerichtig auf die Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht. Doch wenn man in den Städten unterwegs ist, sieht man nur wenige Radelnde auf der Fahrbahn, die große Mehrheit fährt auf Radwegen, unabhängig von deren rechtlichem Status und ihrer Qualität. Und sie fahren auf den Gehwegen. Kämpft hier eine kleine Minderheit für ihre privaten Vorteile? Oder ist die Mehrheit einfach zu doof?

Ein Beleg für die letzte These mag das Ergebnis einer Befragung von Radfahrer/innen und Autofahrer/innen im Jahr 2013 durch die Unfallforschung der Versicherer UDV sein: 85 Prozent der Antwortenden meinten, ein Radweg müsse immer benutzt werden. In der Befragung der UDV zogen auch sieben von zehn Radelnden prinzipiell Radwege gegenüber Radfahrstreifen vor und fühlen sich darauf sicher. Zu ihrer Ehrenrettung muss gesagt werden, dass die meisten von ihnen immerhin fahrbahnnahe Radwege ohne Sichthindernisse zwischen Fahrbahn und Radweg wünschten.

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Fahrverbote retten Leben– Autoflut stoppen – Jetzt!


Grundgesetz Artikel 2 garantiert das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Die Menschen haben also ein Recht auf Schutz vor krankmachendem Feinstaub, vor Luftverschmutzung, Lärm und vor Verletzungen durch Verkehrsunfälle. Es existiert dagegen kein unveräußerliches Recht auf freie Wahl des Verkehrsmittels in einem dicht besiedelten Lebensraum.

Feinstaub, Stickoxyde, CO2 sind Gift für Mensch und Umwelt.

Der Gehweg wird zur Logistikfläche


Dass der Geh- /Radweg mitunter zum Parkplatz umfunktioniert wird, darüber haben wir bereits berichtet. Dass Lieferdienste den Gehweg als Parkplatz benutzen um schnell mal eben was abzuliefern ist gegenüber der Gesellschaft und den anderen Verkehrsteilnehmern nicht minder asozial. Lieferdienste stehen unter Druck, zeitlich und finanziell. Das ist ein Grund für dieses Verhalten, aber keine Rechtfertigung. Weiterlesen