Schlagwort-Archive: Luftverschmutzung

VG Stuttgart setzt gegen das Land BW ein Zwangsgeld von 10.000 Eur fest


Presseerklärung

Rechtsanwälte Kugler, Spätgens und Hünefeld
Landhausstr. 68
70190 Stuttgart

Mit Beschluss vom 22. August 2018 [Anm. BI Neckartor: Datum hinzugefügt]  setzt das Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Land Baden-Württemberg wegen Nichterfüllung des Vergleichs vom 26.04.2016 (Reduzierung der Verkehrsmenge am Neckartor um 20% an Tagen des Feinstaubalarms) ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € fest. Das Zwangsgeld muss innerhalb von 2 Wochen bezahlt werden. Weiterlesen

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Wir haben dem Dämon die Hand geschüttelt


Danke an Daniel Bahr und Aha Film

BI Neckartor und Fuss e.V. erstatten Anzeige


Die BI Neckartor und die Stuttgarter Ortsgruppe des Fuss e.V. Deutschland haben heute Anzeige gegen Fritz Kuhn und Wolfgang Reimer erstattet.

Stuttgart, den 23.01.2017

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart und Wolfgang Reimer, Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge (StGB. § 227) und wegen des Verdachts auf Unterlassene Hilfeleistung (StGB § 323 c)

wegen Unterlassung der Umsetzung des § 45, 1. Absatz 3, StVO § 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einhaltung der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
(Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) ist seit 2011 verbindlich.

Es ist vor allem der Straßenverkehr der Feinstaub verursacht. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen sterben.

Feinstaub wird in erster Linie durch den Menschen erzeugt. In Ballungsgebieten ist die Quelle der winzigen, in der Luft schwebenden und gesundheitsschädlichen Teilchen vor allem der Straßenverkehr.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes gingen von 2007 bis 2013 allein in Deutschland im Durchschnitt jährlich rund 46 000 Todesfälle auf die Belastung mit Feinstaub zurück. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge treten bei einer hohen Konzentration von Feinstaub verstärkt Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen auf – wie zum Beispiel Lungenkrebs.

Die beiden Angezeigten tun in ihren Funktionen als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart nicht alles in ihrer Macht stehende, um die oben genannte EU-Richtlinie umzusetzen und damit die Gesundheit der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Zeitraum vom 18.01.2017 bis heute, 23.01.2017, haben die Schadstoffwerte in ganz Stuttgart eine Dimension (Überschreitung der Grenzwerte) erreicht, die von Experten als „besorgniserregend“ bezeichnet wird, ohne dass die Angezeigten geeignete Maßnahmen ergreifen, diesen Zustand zu beenden.

Die Überschreitung der Grenzwerte bedeutet an sich schon, dass die betreffende
Kommune ihre EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat und daher die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um rasch Abhilfe zu schaffen (Artikel 23 EU-Luftqualitätsrichtlinie). Es gibt hier eine Ergebnisverpflichtung.

Aus diesem Grunde ist in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgesehen, dass die Kommunen „geeignete Maßnahmen“ treffen müssen, um den Zeitraum der
Grenzwertüberschreitung „so kurz wie möglich“ zu halten, damit die vom Gesetzgeber festgesetzten Grenzwerte so rasch wie möglich eingehalten werden können. Eine Kommune, die in dieser Situation keine geeigneten Maßnahmen vorsieht oder durchführt, hat die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt. Herr Kuhn und Herr Reimer haben die gesetzliche Pflicht, die Bevölkerung von Stuttgart vor den Gefahren der Luftverschmutzung zu schützen. Sie haben die gesetzliche Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der seit Wochen praktizierte, so genannte Feinstaubalarm ist keine geeignete Maßnahme, das Ziel einer Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Stuttgarter Umweltverbände haben vor Einsatz dieser Maßnahme auf dessen inakzeptable Schwächen hingewiesen. Im Übrigen hat die EU Kommission in der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der unzulässigen und fortgesetzten Überschreitung der Grenzwerte klargestellt, dass sie Maßnahmen, die auf
freiwillige Verhaltensveränderung basieren, nicht akzeptiert.

Es gibt auf Grundlage des § 45, 1. Absatz 3, StVO genügend rechtliche Handhabe, um z.B. durch Fahrverbote die Atemluft der Stuttgarterinnen und Stuttgarter sofort zu verbessern. Fahrverbote werden von der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg bis 2018 ausgeschlossen. Dies schädigt fortgesetzt die Gesundheit aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Gesundheit der Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus dem Umland nach Stuttgart trotz Feinstaubalarms einfahren. Wir bitten Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und uns über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Das ganze als PDF: strafanzeige_fuer_presse

Presse: Anwohner erstatten Anzeige gegen Fritz Kuhn.

Thomas Bareiß von der CDU im Bundestag wirft Stadt und Land eine „durchschaubare Taktik“ in der Feinstaubdebatte vor. Fahrverbote würden der Autoindustrie schaden.

 

Aktuelle Presseschau Dieselgate


Aktuelle Schlagzeilen zum Thema Dieselgate:

„Hört auf die Automobilindustrie zu verhätscheln“ fordert Matthias Breitinger in der Zeit. Die Bedeutung der Automobilindustrie wird maßlos überschätzt. Siehe dazu auch dieser Artikel aus dem Jahr 2015, der sich mit der Frage beschäftigt, wieviele Arbeitsplätze an der Automobilindustrie hängen. Weiterlesen

Dieselgate: „Schaden von ‚Made in Germany‘ abwenden“


Wie Abgeordnetenwatch meldet, liegt der Bundesregierung und dem Wirtschaftsministerium in Sachen Dieselgate weniger die Aufklärung oder die Entschädigung der Verbraucher nahe als vielmehr die Sorge um den Standort Deutschland und die Marke „Made in Germany“. Weiterlesen

Post vom Minister


Wir haben Post vom Verkehrsminister Winfried Hermann erhalten. Weiterlesen

Anfrage der Freunde des Wagenburgplatzes an den Gemeinderat


Diese Anfrage der Freunde des Wagenburgplatzes liegt uns vor. Sie ging an den OB Fritz Kuhn, an die Leiterin des Schulverwaltungsamtes Karin Korn, an die Gemeinderatsmitglieder Alexander Kotz (CDU), Martin Körner (SPD), Anna Deparnay-Grunenberg (Grüne), Tom Adler und Hannes Rockenbauch (SÖS-Linke-PLuS) und Jürgen Zeeb (FW).  Weitere Empfänger waren Mitglieder des Bezirksbeirates Stuttgart Ost und die Lokalredaktion -Ost der Stuttgarter Zeitung. Die Verknüpfungen wurden von uns (BI Neckartor) hinzugefügt, da wir bereits über das Thema Bebauung des Wagenburgplatzes mit Raumcontainern als Übergangslösung für eine Schulsanierung im Wagenburggymnasium berichtet haben. Weiterlesen

Den Kopf in den Gully-Deckel


„Von den meisten Tunnelbaumaßnahmen werden die Anlieger wenig belästigt.“
Aus der Broschüre „Das Projekt Stuttgart 21“ herausgegeben von der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Stuttgart und dem Regionalverband aus dem Jahr 2006. Weiterlesen

Kommt die blaue Plakette?


Ab September diesen Jahres gilt die neue Euro-6 Norm. Nach dieser Norm dürfen ab diesem Datum Diesel-Fahrzeuge nur noch 80mg/ km Stickoxide ausstoßen. Euro-5 lässt noch 180mg/ km zu. Diese ambitionierte Senkung des Grenzwertes (mehr als halbiert) wird dadurch konterkariert, dass das Testverfahren nicht die Realität abbildet. Der Deutschlandfunk berichtet, dass moderne Fahrzeuge bis zu 500mg/ km ausstoßen und beruft sich dabei auf eine Studie aus dem Jahr 2014. Weiterlesen

Wir müssen unser Recht einklagen


Wir müssen unser (Menschen-)Recht auf gesunde Lebensbedingungen, auf saubere Luft, einklagen. Die Politik wird nicht von selbst tätig und sorgt für saubere Luft.

Roland Kugler, der zwei Mandanten vom Neckartor vertritt (die uns im Übrigen nicht bekannt sind und deren Identität geschützt werden muss), hat erneut und zum wiederholten Mal, Klage beim Verwaltungsgericht gegen das zuständige Regierungspräsidium eingereicht.

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