Morgen, am 25. April findet ab 11 Uhr ein ökonomischer Gottesdienst auf der Tunnelbaustelle Rosensteintunnel (untere Seite Neckartalstraße) statt.
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Morgen, am 25. April findet ab 11 Uhr ein ökonomischer Gottesdienst auf der Tunnelbaustelle Rosensteintunnel (untere Seite Neckartalstraße) statt.
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Das Kommunikationsbüro wird nicht müde in Pressemitteilungen und Bürgerveranstaltungen den Baufortschritt von S21 zu beschreiben. Da werden Meldungen über nächtliche Lärmbelästigungen durch Rammarbeiten oder durch Brückenbauarbeiten verbreitet, auf Bürgerinformationsveranstaltungen werden die erstaunten Anwohner über Tunnelbauwerke unter ihren Häusern informiert, die Staumeldungen und Umleitungen wegen des Transports einer Tunnelbohrmaschine in der Presse veröffentlicht und mit großem TamTam Baustellen und Tunnel eingeweiht. Die örtliche Presse und sogar die Kirche geben sich die Klinke in die Hand.
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Die S-Bahn ist so unpünktlich wie noch nie. In der Hauptverkehrszeit fahren nur 3 von 4 Zügen pünktlich (das heißt, sie fahren mit Verspätungen von weniger als 3 Minuten). Die meisten Verspätungen, nämlich 92,5%, sind bis 6 Minuten.
Die erfreuliche Nachricht ist aber auch, dass noch nie so viele Fahrgäste wie zur Zeit mit der S-Bahn, nämlich 4,2% oder 13.000 mehr am Tag oder insgesamt 390.000 Fahrgäste am Tag fuhren, trotz der massiven Verspätungen.
Der Regionalverbund VRS, der die Züge bei der Regionalverkehrstochter der Bahn bestellt, hat eigentlich bisher Strafzahlungen vereinbart, wenn Züge unpünktlich sind. Wegen S21 sind diese zur Zeit ausgesetzt.
Deswegen ist die Forderung des VRS zur Zahlung von 1 Mio. Euro wahrscheinlich nur sinnbildlich zu verstehen. Denn ohne Vertragsgrundlage wird die Bahn nicht zahlen müssen.
Prekär ist, dass S21 jetzt genau den von den Parkschützern vorgesagten Staubsaugereffekt ausübt und Investitionen in den Regionalverkehr verhindert. Obwohl der Regionalverkehr eigentlich wie eine Lizenz zum Gelddrucken ist (siehe Kommentar unten), denn die Einnahmen, die durch die Bestellungen der Regionalverbände und der Länder entstehen fließen sicher und sind planbar (solange die Verträge Gültigkeit haben). Die Einnahmen aus dem Fernverkehr sind dagegen weniger stetig.
Der Artikel in der StZ und der Kommentar zur S-Bahn.
Die Seite zum S-Bahn-Chaos.
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Wenn die Bundeskanzlerin abgereist ist und die Zelte der Einheitsfeierlichkeiten abgebaut werden, wird es die ersten Rodungen im Rosensteinpark geben. Das meldet die Initiativen Cannstatter gegen S21 und die Parkschützer hier, hier und hier, auch BAA hat die Meldung schon übernommen.
Danach könnte es im Laufe der Wochen 41 und 42 zu kurzfristigen Sperrungen der Ehmannstraße kommen um einzelne Großbäume zu fällen. Die kleineren Bäume und Gebüsche könnten bei laufendem Verkehr gefällt werden. Man wolle aber die Arbeiten auf verkehrsarme Zeiten beschränken. Den genauen Plan, welche Bäume betroffen sind entnehmen Sie bitte den Beiträgen auf BAA oder von der Initiatiove der Cannstatter.
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Ende September endet die Vegetationsphase, so ist es behördlich festgelegt. Ab dem 1. Oktober darf also die Kettensäge wieder ausgepackt werden.
Der Rosensteinpark ist dabei sogar von zwei Seiten bedroht. Die Bauarbeiten für Baustraße zwischen der Haltestelle Mineralbäder und Wilhelma schreiten voran, dort werden gleich zwei Tunnel gebaut, der Rosensteinautotunnel für die neue B10 und der Rosensteineisenbahntunnel für den neuen Halbtiefschräglage-Hauptbahnhof.
Bis zum 4. Oktober herrscht offiziell Baustopp, da die Feierlichkeiten zum Tag der deutschen Einheit so viele Polizisten binden, dass die Bauarbeiten im Park nicht abgesichert werden können. Nach dem Tag der Einheit ist aber wieder mit Bauarbeiten zu rechnen, auch im Rosensteinpark?
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Die Bahn hat am 8.2. offiziell weitere Baumfällarbeiten angekündigt. An der Ehmannstraße sollen „ca. 17 Bäume und Strauchwerk“ (Bäume mit mind. 60 cm Umfang; d.h. kleinere werden nicht mitgezählt!) entfernt werden. Das bedeutet vermutlich, dass das Randgebiet des Parks (als Landschaftsschutzgebiet ausgewisen) betroffen ist. Weiterlesen bei BAA
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Interview mit Matthias von Herrmann
Was derzeit von der Deutschen Bahn zugegeben wird und dann auch von den Medien nach und nach aufgegriffen wird – das sind genau die Punkte, auf die wir seit Jahren hinweisen. Sei es, dass man mit dem Grundwasser in Stuttgart nicht so umgehen kann, wie die Bahn sich das vorstellt. Sie erkennt derzeit, dass man die Grundwassersituation hier im Talkessel kaum beherrschen kann – gerade scheitert bereits ihre siebte Planänderung, weil die Bahn mehr Grundwasser abpumpen will, aber sowohl das Umweltamt in Stuttgart als auch das geologische Landesamt sagen: Nein, so geht das nicht.
Die Bahn scheitert derzeit aber auch an der Geologie, wo bereits die elfte Planänderung vorliegt: Sie beantragte, mehr Pfähle in den Grund einzurammen, weil sie nach offizieller Lesart festgestellt hat, dass der Boden sehr viel instabiler ist, als sie das früher angenommen hat. Auch hier sagt die Stadt Stuttgart: Nein, diese Pfähle dürft so nicht eingerammt werden. Dadurch ist die Statik des gesamten Bahnhoftroges völlig ungeklärt. Es kann nicht gebaut werden, weil diese 300 Pfähle eigentlich für die Statik nötig wären, sie aber jetzt verboten wurden.
Weiter scheitert die Bahn derzeit an den Finanzen – das ist eines der Probleme, die wir von Anfang an benannt haben, dass dieses Projekt nicht dreieinhalb oder vier Milliarden Euro kosten wird, sondern gigantisch viel mehr – inzwischen stehen zehn oder elf Milliarden Euro im Raum; eine Zahl, die wir aus bahninternen Kreisen schon seit bestimmt zwei Jahren kennen.
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Frau H. aus S, eine Bürgerin, die sich ebenso wir für eine saubere Luft einsetzt, hat an das Verkehrsministerium des Landes geschrieben und Antwort bekommen.
Hier die Antwort vom Verkehrsministerium:
vielen Dank für Ihre Antwort vom 11. September 2012 und Ihr nochmaliger Hinweis i.S. Feinstaubbelastung. Ich habe mich bei der Fachabteilung im Ministerium kundig gemacht und bekam hinsichtlich Ihrer Anfrage folgendes mitgeteilt:
Bezüglich der Feinstaubbelastungen in Stuttgart werden im Bereich der B14 große Erwartungen in das von der EU geförderte Projekt für einen umweltverträglicheren, emissionsarmen Stadtverkehr „2MOVE2“ der Stadt Stuttgart gesetzt. Als ersten Baustein für die Verwirklichung der Projektziele hat die Stadt Stuttgart beschlossen, im Bereich des Neckartors eine variable Tempovorgabe und Grüne Welle inkl. Überwachung einzurichten. Die Ausdehnung der emissionsabhängigen Verkehrssteuerung in Richtung Österreichischer Platz ist in der Folge in „2MOVE2“ vorgesehen.
Aufgrund der positiven Wirkung von Tempobeschränkung auf 40 km/h an Steigungsstrecken wird auf einem Teilstück der Hohenheimer Straße als zeitlich befristete Maßnahme Tempo 40 eingeführt. Vor und nach Einführung werden Verkehrszählungen durchgeführt. Damit ist es möglich eventuelle Verlagerungen zu beurteilen. Dort wird außerdem ein Parkverbot geändert, um eine Verflüssigung des Verkehrs zu gewährleisten.
Im Übrigen soll durch die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Ludwigsburg, der als wesentliche Maßnahme die regionale Umweltzone enthält, eine Verringerung der Hintergrundbelastung bewirkt werden, die ebenfalls einen positiven Effekt für Stuttgart haben dürfte.
Hinsichtlich Stuttgart 21 unterfallen auch LKWs bei der Teilnahme am Straßenverkehr den Vorgaben des aktuellen Luftreinhalteplans und somit der Umweltzone. D.h. es dürfen nur LKW mit grünen Plaketten eingesetzt werden. Die Fahrzeuge zum Bau von S21 müssen, gemäß dem Planfeststellungsverfahren, dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Ausnahmegenehmigungen werden für diesen Zweck nicht erteilt.
Weitere Vorgaben bezüglich der Feinstaubbelastung durch die Bauarbeiten sind den Staubminderungsplänen zu entnehmen. Zuständig für die Überwachung ist das Eisenbahn-Bundesamt. Daneben hat sich die Deutsche Bahn in einem gerichtlichen Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegenüber dem Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet, gegenüber den von ihr beauftragten Unternehmen durchzusetzen, dass bei allen Baumaßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Bahnknotens Stuttgart
a. sämtliche Fahrzeuge, die Materialien zu den Baustellen an- und abtransportieren
b. sämtliche Fahrzeuge, die auf den Baustellen selbst eingesetzt werden, sowie
c. sämtliche Baumaschinen, die auf den Baustellen eingesetzt werden über Rußpartikelfilter oder eine mindestens gleichwertige Technologie verfügen.
Bei diesem Vergleich waren sich die Beteiligten einig, dass diese Verpflichtung in Bezug auf die in Bezug auf die in Ziffern 1 a. bis c. genannten Fahrzeuge und Baumaschinen uneingeschränkt für alle Fahrzeug- und Baumaschinenarten gilt, die serienmäßig mit Rußpartikelfiltern oder einer mindestens gleichwertigen Technologie am Markt erhältlich sind oder mit solchen Rußpartikelfiltern oder einer anderen, gleich wirksamen Technologie nachgerüstet werden können.
Nun hoffe ich, dass Ihnen diese Auskunft weiter hilft. Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, werde ich mich natürlich um eine entsprechende fachliche Auskunft bemühen.
Veröffentlicht ebenso auf Parkschützer.de.
In Anbetracht der Tatsache, dass wir bisher meist nur schwammige Antworten von Stadt und Kommunikationsbüro bekamen, ist dies eine recht konkrete Antwort, allerdings sind die Antworten recht unverbindlich. Was kann man machen, wenn die Fahrzeuge eben nicht den Angaben entsprechen? Dass nur moderne Fahrzeuge eingesetzt werden, wurde schon oft versprochen, die Verantwortung dazu aber auf das Geflecht an Sub-Sub-Sub-Unternehmer abgewälzt, deren Maschinenpark man angeblich nicht beeinflussen kann. Was ist außerdem mit den ganzen anderen Baustellen im Stadtgebiet? Gibt es da ähnliche Verpflichtungen?
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Verschlagwortet mit Feinstaub, Heilbronner Straße, Kohlenstoffoxide, leere Versprechungen, LKW, Luftreinhalteplan, Luftschadstoffe, Parkschützer, Stickstoffoxide, Wolframstraße