BI Neckartor und Fuss e.V. erstatten Anzeige


Die BI Neckartor und die Stuttgarter Ortsgruppe des Fuss e.V. Deutschland haben heute Anzeige gegen Fritz Kuhn und Wolfgang Reimer erstattet.

Stuttgart, den 23.01.2017

Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Fritz Kuhn, Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart, Marktplatz 1, 70173 Stuttgart und Wolfgang Reimer, Regierungspräsident des Regierungspräsidiums Stuttgart, Ruppmannstr. 21, 70565 Stuttgart

wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge (StGB. § 227) und wegen des Verdachts auf Unterlassene Hilfeleistung (StGB § 323 c)

wegen Unterlassung der Umsetzung des § 45, 1. Absatz 3, StVO § 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Einhaltung der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa
(Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG.) ist seit 2011 verbindlich.

Es ist vor allem der Straßenverkehr der Feinstaub verursacht. Das Umweltbundesamt geht davon aus, dass jährlich mehrere Tausend Menschen an den Folgen sterben.

Feinstaub wird in erster Linie durch den Menschen erzeugt. In Ballungsgebieten ist die Quelle der winzigen, in der Luft schwebenden und gesundheitsschädlichen Teilchen vor allem der Straßenverkehr.

Nach Angaben des Umweltbundesamtes gingen von 2007 bis 2013 allein in Deutschland im Durchschnitt jährlich rund 46 000 Todesfälle auf die Belastung mit Feinstaub zurück. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Wissenschaftlichen Untersuchungen zufolge treten bei einer hohen Konzentration von Feinstaub verstärkt Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen auf – wie zum Beispiel Lungenkrebs.

Die beiden Angezeigten tun in ihren Funktionen als Oberbürgermeister der Stadt Stuttgart und als Regierungspräsident des Regierungsbezirks Stuttgart nicht alles in ihrer Macht stehende, um die oben genannte EU-Richtlinie umzusetzen und damit die Gesundheit der Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Im Zeitraum vom 18.01.2017 bis heute, 23.01.2017, haben die Schadstoffwerte in ganz Stuttgart eine Dimension (Überschreitung der Grenzwerte) erreicht, die von Experten als „besorgniserregend“ bezeichnet wird, ohne dass die Angezeigten geeignete Maßnahmen ergreifen, diesen Zustand zu beenden.

Die Überschreitung der Grenzwerte bedeutet an sich schon, dass die betreffende
Kommune ihre EU-rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat und daher die
erforderlichen Maßnahmen ergreifen muss, um rasch Abhilfe zu schaffen (Artikel 23 EU-Luftqualitätsrichtlinie). Es gibt hier eine Ergebnisverpflichtung.

Aus diesem Grunde ist in Artikel 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 vorgesehen, dass die Kommunen „geeignete Maßnahmen“ treffen müssen, um den Zeitraum der
Grenzwertüberschreitung „so kurz wie möglich“ zu halten, damit die vom Gesetzgeber festgesetzten Grenzwerte so rasch wie möglich eingehalten werden können. Eine Kommune, die in dieser Situation keine geeigneten Maßnahmen vorsieht oder durchführt, hat die vorgenannten Verpflichtungen nicht erfüllt. Herr Kuhn und Herr Reimer haben die gesetzliche Pflicht, die Bevölkerung von Stuttgart vor den Gefahren der Luftverschmutzung zu schützen. Sie haben die gesetzliche Pflicht, geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Der seit Wochen praktizierte, so genannte Feinstaubalarm ist keine geeignete Maßnahme, das Ziel einer Grenzwerteinhaltung zu erreichen. Stuttgarter Umweltverbände haben vor Einsatz dieser Maßnahme auf dessen inakzeptable Schwächen hingewiesen. Im Übrigen hat die EU Kommission in der Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens wegen der unzulässigen und fortgesetzten Überschreitung der Grenzwerte klargestellt, dass sie Maßnahmen, die auf
freiwillige Verhaltensveränderung basieren, nicht akzeptiert.

Es gibt auf Grundlage des § 45, 1. Absatz 3, StVO genügend rechtliche Handhabe, um z.B. durch Fahrverbote die Atemluft der Stuttgarterinnen und Stuttgarter sofort zu verbessern. Fahrverbote werden von der Stadt Stuttgart und dem Land Baden-Württemberg bis 2018 ausgeschlossen. Dies schädigt fortgesetzt die Gesundheit aller Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie die Gesundheit der Autofahrerinnen und Autofahrer, die aus dem Umland nach Stuttgart trotz Feinstaubalarms einfahren. Wir bitten Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und uns über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Das ganze als PDF: strafanzeige_fuer_presse

Presse: Anwohner erstatten Anzeige gegen Fritz Kuhn.

Thomas Bareiß von der CDU im Bundestag wirft Stadt und Land eine „durchschaubare Taktik“ in der Feinstaubdebatte vor. Fahrverbote würden der Autoindustrie schaden.

 

Eine Antwort zu “BI Neckartor und Fuss e.V. erstatten Anzeige

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