Ich muss hier nur eben was…!


Dies ist die Fortsetzung von unserem
Artikel „Ich war nur mal eben kurz…!“.

Zugegeben, der Lieferverkehr hat es nicht leicht. Von Autofahrern (die sich das Motto des Artikels Artikel „Ich war nur mal eben kurz…!“ sehr zu Herzen genommen haben) zugeparkte Ladezonen, zugeparkte Einfahrten von Geschäften und auch sonst keine Möglichkeit in zweiten Reihe zu halten. Aber das berechtigt nicht dazu den Gehweg/ Radweg zuzuparken!

Hier einige Beispiele.
Untertürkheim:
foto-0183.jpg Ein LKW parkt in der Einfahrt und steht mit der Kante hintere Stoßstange auf der Kante des Bürgersteigs. Fussgänger müssen hier auf die Fahrbahn bzw. den Fahrradschutzstreifen treten um den LKW zu umrunden. Der zweite wartende Fahrer dahinter steht halb auf dem Bürgersteig und voll auf dem Fahrradschutzstreifen. Der dritte wartende LKW steht auf der gegenüberliegenden Straßenseite, ebenfalls halb auf dem Gehweg und halb auf der Fahrbahn. Der Markt, vor dem diese LKW warten hat übrigens auf der anderen Seite einen großen LKW-Parkplatz für drei oder vier LKW, der zu dem Zeitpunkt der Aufnahmen leer war!

Rosensteintor:
foto-0176.jpg Dieses Fahrzeug einer Reinigungsfirma stand in den vergangenen Wochen mehrfach auf der Fahrbahn auf dem Ampelüberweg Rosensteintor. Der Fahrer füllte mehrere Minuten lang seinen Wassertank an einem Hydranten der genau auf dem Überweg installiert wurde und bei Nichtbenutzung mit einem ebenerdigen Deckel abgedeckt ist.

Pragsattel:
foto-0174.jpg Baustellenfahrzeug steht außerhalb der Absperrung auf dem Gehweg der an dieser Stelle auch von Radfahrern benutzt werden darf.

Weiteres Beispiel (extern) von der Holz-/ Hauptstätterstraße: Artikel „Wirtschaftsverkehr“. Der erste LKW parkt widrigerweise links auf dem Gehweg oder PKW-Parkplatz, der zweite dahinter lädt auf dem Radweg (mittig im Bild) aus und der dritte fährt gerade aus der Ausfahrt aus, der vierte steht auf dem Gehweg.

Hier werden irgendwelche dubiosen Arbeits- oder Lieferaufträge hergenommen um das Parken/ Halten auf Geh- und Radwegen zu entschuldigen. Zum Verständnis: Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass auf dem Geh- oder Radweg gearbeitet wird, wenn dies offiziell genehmigt wurde und eine entsprechend sichere Umleitung eingerichtet ist. Wenn ein Handwerker eines Telekommunikationsunternehmens an einen Schaltkasten muss oder der lokale Energieversorger an die Gasdruckminderungsanlage heran muss, dann brauchen diese Arbeiter auch Werkzeug. Deshalb ist es verständlich, dass der Wagen in unmittelbarer Nähe geparkt wird. Gleiches gilt für die Reinigungsfirmen, die die Gebäude der Haltestellen des ÖPNV reinigen müssen oder für die Firmen, die Plakatwände neu gestalten. Das Auto in x-hundert Metern abzustellen wäre zwar richtig und vernünftig, aber der Schlauch des Hochdruckreinigers oder das Kabel des Stromerzeugers reicht nicht so weit und außerdem ist Zeit Geld. Das berichtigt aber nicht dazu, den Geh- Radweg zuzuparken oder das Auto auf Grünflächen abzustellen.

Es gibt zuwenig Kurzparkplätze und Ladezonen in der Innenstadt und die wenigen, die es gibt werden kaum überwacht und von normalen PKW-Fahrern als willkommener, kostenloser Parkplatz benutzt. Und das Einrichten einer Umleitung mit Schildern oder nur das Absperren einer Arbeitsstelle kostet wertvolle Zeit und wer hat die heute noch?

Deshalb sollten mehr Kurzzeitparkplätze und Ladezonen in der Innenstadt eingerichtet werden. Weiterhin sollten an Stellen, an denen es oft zu Arbeitseinsätzen kommt (ÖPNV-Haltestellen, Gasdruckminderanlagen, Starkstromumspannanlagen, große Schaltkästen, Hydrantenanlagen, Altglasbehälter, Postfilialen und weiteren Gebäuden) mindestens ein oder je nach Bedarf besser mehrere, für Dienstleistungsfirmen und Handwerker reservierte Bedarfsparkplätze eingerichtet werden. Und diese müssen natürlich auch überwacht werden! Falschparker sind zu sanktionieren.

Sollte dann doch einmal das Parken/ Halten auf Geh- und Radwegen erforderlich sein ist dies beim Ordnungsamt zu beantragen, die Arbeitsstelle inkl. Fahrzeug muss mit mehreren Schildern oder Rot-weißen Hütchen gesichert werden und ist nach Verlassen zu reinigen. Ansonsten ist das Fahrzeug wie jedes andere Fahrzeug auf offiziellen Parkplätzen abzustellen. Zuwiderhandlungen sind zu sanktionieren. Denn es kann nicht sein, dass der Geh-/ Radweg als kostenloser Parkplatz benutzt wird, auch nicht durch Handwerker oder Dienstleister!

Die IHK hat zu diesem Thema ein Konzept entwickelt, dass auch neue Verkehrsformen wie Transport mit Fahrrädern und Elektrofahrzeugen vorsieht. Wir meinen: lobenswert, wenn dies denn auch so umgesetzt wird. Verkehrswirtschaft – Innenstadtlogistik mit Zukunft – Maßnahmen für einen funktionierenden Wirtschaftsverkehr in der Stadt Stuttgart

3 Antworten zu “Ich muss hier nur eben was…!

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